Veranstaltungen

Der BKC geht in die 39. Runde!

Auch in dieser Session bietet der BKC eine Vielzahl an Veranstaltungen. Die Einstimmung auf die Session bringt das Knutfest, bei dem im Dorf alle Weihnachtsbäume eingesammelt und anschließend feierlich beim Weihnachtsbaumfeuer verbrannt werden. Ab dem 11. Januar heißt es dann allerdings: Startschuss für die Prunksitzungen des BKC.

Alle unsere Veranstaltungen finden in rauchfreier Umgebung statt. Das sorgt für angenehmes Ambiente, sei es auf dem heimischen Saal im Landgasthaus Meyer oder zu Auswärtsveranstaltungen. Alle Veranstaltungen im Überblick sind hier spätestens ab dem 11.11. des jeweiligen Jahres zu finden.

Alle Infos zur Kartenbestellung finden Sie hier. Für den Besuch unserer Veranstaltungen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Einhaltung der Altersbeschränkungen wird nur am Einlass, nicht aber beim Kartenverkauf kontrolliert!

VeranstaltungOrtWochentagDatumUhrzeit
14. Bennunger KnutfestAnglerheim BennungenSonnabend11.01.202016:00 Uhr
Prunksitzung in Roßla Schloß Roßla Sonnabend18.01.2020 20:11 Uhr
Bennunger „Narrengarten“ für Goldies Landgasthaus Meyer Sonnabend 25.01.202015:00 Uhr
1. Prunksitzung in BennungenLandgasthaus MeyerSonnabend01.02.202020:11 Uhr
Bennunger Kinder KarnevalLandgasthaus MeyerSonntag02.02.202015:00 Uhr
Bennunger JugendkarnevalLandgasthaus MeyerFreitag14.02.202020:11 Uhr
1. Prunksitzung in Bennungen Landgasthaus Meyer Sonnabend15.02.202020:11 Uhr
WeiberfastnachtLandgasthaus MeyerSonnabend22.02.202020:11 Uhr
RosenmontagLandgasthaus MeyerMontag24.02.202019:33 Uhr

ACHTUNG: Der Zutritt zu unseren Veranstaltungen ist nur gemäß Jugendschutzgesetz gestattet. Daher gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres folgende Einschränkung:

Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren ist der Besuch unserer Veranstaltungen nur bis 24 Uhr gestattet. Kinder unter 14 Jahren dürfen unsere Veranstaltungen nur bis 22 Uhr besuchen. Der Aufenthalt nach der jeweiligen Grenze ist nur in Begleitung und unter Aufsicht einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet.  Siehe dazu §5 Abs. 1 und 2 JuSchuG. Die Personensorgeberechtigung muss durch ein offizielles Formular nachgewiesen werden. Ein solches Formular finden Sie hier.

Die Einhaltung dieser Vorschriften wird beim Einlass zur Veranstaltung kontrolliert. Im Falle einer Zutrittsverweigerung erfolgt keine Erstattung des Eintrittspreises!

Wir kommen auch zu Ihnen!

Sie haben zu einer unserer Veranstaltungen einen oder mehrere Programmpunkte gesehen, die Ihnen besonders gefallen haben? Gern zeigen wir unsere Darbietungen auch zu Ihrer Veranstaltung. Hier erfahren Sie mehr.

Sound & Light aus den eigenen Reihen!

Seit unserer 37. Session kommen Licht und Ton aus unseren eigenen Reihen. Tom, Alexander und Patrick sorgen für den reibungslosen Ablauf unserer Veranstaltungen. Sollte mal etwas nicht passen, so sprecht uns gern an! Wir sind für alle Anregungen offen.

Nach dem Programm geben sich dann verschiedene Discjockeys die Ehre. Seid überrascht, wen Sie bei Ihrem Besuch erwarten dürfen!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert